Freitag, 25. September 2009

Kerntechnische Anlage

Der Versuch der fehlerhaften Herstellung einer kerntechnischen Anlage ist laut §312 StGB strafbar.
Aber mal ehrlich: Wenn man vergeblich versucht, etwas fehlerhaft herzustellen, dann ist man doch schon so mit Blödheit gestraft, dass da keine weitere Strafe nötig ist.

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