In Deutschland dürfen offiziell verliehene Orden nach §12 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen nur in einer bestimmten Reihenfolge getragen werden.
Sie müssen auf der linken Brust angebracht werden, dürfen aber immerhin auch in verkleinerter Form getragen werden.
Wieder mal ein Gesetz, bei dem man sich fragt, ob "die" sonst nichts zu tun haben.
Mittwoch, 30. September 2009
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