Sonntag, 11. Oktober 2009

Bienenschwärme

Der Eigentümer eines entflogenen Bienenschwarmes hat Pech, wenn dieser sich in einer "fremden besetzten Bienenwohnung" niederlässt. Dann gehören die Bienen nämlich nach §964 BGB dem Eigentümer dieser Bienenwohnung.
Am Besten also die Bienen immer gut behandeln, damit sie gar nicht erst wegfliegen.

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