Montag, 5. Oktober 2009

Grenzbaum

Wenn ein auf der Grenze zweier Grundstücke stehender Baum gefällt werden soll, werden die Kosten dafür geteilt, ebenso wie das Eigentum am Holz.
Verzichtet aber derjenige, der die Entfernung des Baumes nicht beantragt hat, auf das Holz, muss er auch nicht die Kosten tragen.

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