Freitag, 2. Oktober 2009

Licht aus auf Fähren

Nach §9 der Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen ist es in Deutschland verboten, auf Fähren das Licht seines Autos eingeschaltet zu lassen.
Könnte ja jemanden blenden - sehr gefährlich.

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